
Rotlichtmessung
Die Rotlichtüberwachung erfolgt meist über Induktionsschleifen, die in die Fahrbahn eingelassen und mit der Ampelanlage gekoppelt sind. Wird die Ampel rot, werden die Schleifen aktiviert. Überfährt ein Fahrzeug die Schleife, wird ein Foto ausgelöst, das die bis dahin verstrichene Rotzeit dokumentiert. Ein zweites Foto belegt über eine zweite Schleife die Weiterfahrt in den Kreuzungsbereich.
Eine neuere, lasergestützte Variante nutzt PoliScan-Geräte, die – gekoppelt an die Ampel – herannahende Fahrzeuge verfolgen. Überfährt ein Fahrzeug nach Rotbeginn die Haltelinie, wird ein Foto ausgelöst und die tatsächliche Rotzeit automatisch bestimmt.
Rotlichtmessung mit Induktionsschleifen
Induktionsschleifen-Systeme messen nicht die tatsächliche Rotzeit, sondern den Auslösezeitpunkt der Schleife. Da die Schleifen hinter der Haltelinie liegen, muss die tatsächliche Rotzeit zurückgerechnet werden. Die Systeme unterscheiden sich in Installationsvorgaben, geometrischer Anordnung und Berechnungsmethode.
Ein klassisches Rotlichtüberwachungssystem mit einer Induktionsschleife pro Fahrspur hinter der Haltelinie. Eine zweite Schleife in definiertem Abstand dokumentiert die Weiterfahrt in den geschützten Kreuzungsbereich.
Gültigkeitskriterien
- Das Fahrzeug befindet sich zum Auslösezeitpunkt eindeutig auf der Induktionsschleife der richtigen Fahrspur.
- Es befinden sich keine weiteren Fahrzeuge auf der Schleife.
- Die Gelbphase war ausreichend lang.
- Der Ampelstatus ist auf dem Foto erkennbar.
- Die Weiterfahrt in den geschützten Kreuzungsbereich ist ersichtlich.
Auswertungsmöglichkeiten
- Prüfung der Signalzeitenpläne auf die korrekte Schaltreihenfolge.
- Berücksichtigung konstanter sowie beschleunigter oder verzögerter Fahrweise bei der Rückrechnung der Rotzeit.
- Berücksichtigung lichtquellenspezifischer Rotzeitabzüge.
Fehlermöglichkeiten
Formal:
- Gültige Eichung des Messgeräts.
- Korrekt installierte Induktionsschleifen.
- Klar definierte Position der Haltelinie.
- Deutlich erkennbarer Ampelstatus.
- Rückrechnung gemäß den Vorschriften.
Technisch:
- Die Gelbphasendauer muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Lichtquellenabzüge (Glühlampe vs. LED) müssen korrekt angesetzt sein.
- Beschleunigungsfaktoren werden bei amtlichen Berechnungen häufig nicht berücksichtigt.
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