
Abstandsmessung
Auf Autobahnen gilt ein von der Geschwindigkeit abhängiger Mindestabstand. Bereits ab einem Abstand von weniger als 5/10 des halben Tachowertes liegt ein Abstandsverstoß vor. Gemessen wird jeweils von der Front des nachfolgenden bis zum Heck des vorausfahrenden Fahrzeugs.
Abstandsmessung von Brücken
Videobasierte Messsysteme werden über der Fahrbahn – meist auf Brücken – positioniert und erfassen sowohl Geschwindigkeits- als auch Abstandsverstöße. Die Auswertung erfolgt photogrammetrisch anhand von Referenzmarkierungen und eingeblendeten Zeitstempeln.
Videomessverfahren, die nach dem gleichen Prinzip arbeiten. Über eine photogrammetrische Auswertung mit Referenzpunkten und Zeitstempeln werden Geschwindigkeit und Abstand der Fahrzeuge bestimmt.
Gültigkeitskriterien
- Es muss ein dauerhafter und kein nur kurzzeitiger Abstandsverstoß vorliegen.
- Fälle, in denen das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich gebremst hat, sind ausgeschlossen.
- Ein Spurwechsel kurz vor dem Messbereich darf den Verstoß nicht verursacht haben.
- Der Verkehrsfluss darf nicht beeinflusst gewesen sein.
Auswertungsmöglichkeiten
- Photogrammetrische Analyse des Geschwindigkeits- und Abstandsverlaufs.
- Auswertung des SMEAR-Effekts (Lichtstreifenanalyse der CCD-Kameras).
- Abgleich der Fahrzeugposition mit der erwarteten Position.
Fehlermöglichkeiten
Formal:
- Gültige Eichung der Messanlage.
- Korrekte Vermessung und Einrichtung des Messplatzes.
- Vorschriftsgemäße Kamerapositionierung.
- Schulung des Personals auf das jeweilige Gerät.
Technisch:
- Unterscheidung zwischen 2D- und 3D-Messplatz.
- Betrachtung längerer Streckenabschnitte bei der Überprüfung.
- Bewertung der Verkehrssituation vor dem Messbereich.
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