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Geschwindigkeitsmessung

StartWissenGeschwindigkeit
Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr

Geschwindigkeitsmessung

In Deutschland wird eine Vielzahl von Messgeräten zur Überwachung des Verkehrs eingesetzt, denen unterschiedliche Messprinzipien zugrunde liegen. Die Geräte lassen sich nach ihrer Einsatzart (stationär oder mobil) sowie nach ihrem physikalischen Prinzip (invasiv oder nicht-invasiv) einteilen. Im Folgenden erläutern wir die gängigsten Messverfahren sowie ihre typischen Fehlerquellen.

Lasermessgeräte

Bei Lasermessgeräten wird ein Laserstrahl ausgesendet, an einem Objekt reflektiert und der reflektierte Strahl vom Messgerät detektiert. Das Prinzip wird als Laufzeitmessung bezeichnet. Um die Geschwindigkeit eines Objektes zu ermitteln, werden mehrere solcher Laufzeitmessungen durchgeführt. Modernere Verfahren arbeiten nach dem LIDAR-Prinzip (Light Detection and Ranging).

Bei den PoliScan-Messgeräten handelt es sich um eine Familie von Geräten, die alle nach demselben Prinzip der Laserlaufzeitmessung arbeiten. Sie können mobil auf einem Stativ, in einem Fahrzeug, in einem Messcontainer oder in einem Trailer (Enforcement-Trailer) eingesetzt werden. Ein Laserstrahl wird über einen rotierenden Spiegel gelenkt, sodass ein engmaschiges Netz aus Laserstrahlen entsteht. Das Gerät ist mehrzielfähig – es kann mehrere Fahrzeuge gleichzeitig verfolgen und messen und PKW von größeren Fahrzeugen wie LKW unterscheiden.

Gültigkeit: Für die Bewertung soll laut Hersteller der Auswerterahmen herangezogen werden. Befinden sich nur Teile des Fahrzeugs innerhalb des Messrahmens und liegt die Unterkante des Rahmens unterhalb der Aufstandspunkte der Vorderräder, ist die Messung gültig.

Auswertung: PoliScan-Geräte speichern jede Messung in einer verschlüsselten Falldatei (TUFF-Datei), die sich mit einem Softwaretoken entschlüsseln lässt und neben dem Messbild weitere Daten im lesbaren XML-Format enthält. Über den sogenannten SMEAR-Effekt sowie eine photogrammetrische Auswertung der Fahrzeuglage lässt sich der Messwert überprüfen.

Fehlermöglichkeiten (formal):

  • Das Messgerät muss über eine gültige Eichung verfügen.
  • Das Messprotokoll muss alle vorgegebenen Angaben enthalten.
  • Das Messpersonal muss auf das Gerät geschult sein.
  • Die Einrichtung muss gemäß Gebrauchsanweisung erfolgt sein.
  • Das Messbild muss alle Auswertekriterien erfüllen.

Technisch ist die Einhaltung der korrekten Rahmenlage maßgeblich. Maßgebliche Parameter sind die Aufstellhöhe des Geräts, der seitliche Abstand zum Fahrbahnrand und die verwendeten Objektive. Wird eine falsche Höhe eingegeben, erscheint der Auswerterahmen auf jedem Messbild verschoben.

Handlasermessgeräte arbeiten nach dem Prinzip der Laserlaufzeitmessung. Beim Start werden mindestens zwei Laserpulse ausgesendet, die die Entfernung zum Fahrzeug bestimmen. Aus der Differenz der Entfernung und der verstrichenen Zeit berechnet das Gerät die Geschwindigkeit und zeigt sie auf einem Display an. Eine Fotodokumentation erfolgt nicht.

Gültigkeit: Ein Messergebnis ist gültig, wenn es sich dem gemessenen Fahrzeug eindeutig zuordnen lässt. Mit zunehmender Entfernung vergrößert sich der Laserstrahl; es muss sichergestellt sein, dass keine weiteren Fahrzeuge erfasst wurden. Vor Messbeginn müssen Visiertest, Nulltest und Displaytest erfolgreich durchgeführt werden.

Fehlermöglichkeiten (formal):

  • Gültige Eichung des Messgeräts.
  • Vollständige Angaben zu Messplatz und Messdurchführung im Protokoll.
  • Eindeutige Beschreibung der Verkehrssituation.
  • Einhaltung des zugelassenen Messbereichs.
  • Schulung des Messpersonals.
  • Erfolgreiche Tests vor Messbeginn.

Technisch ist zu prüfen, ob der Visiertest erfolgreich war. Bei verstelltem Visier kann das falsche Fahrzeug anvisiert worden sein. Beim Messen muss die Fahrzeugmitte anvisiert werden, und das Gerät darf während der Messung nicht geschwenkt werden.

Radarmessgeräte

Bei Radarmessgeräten wird eine hochfrequente elektromagnetische Welle erzeugt, über eine Schlitzantenne gebündelt und ausgestrahlt. Bewegte Objekte führen zu einer Frequenzänderung (Dopplereffekt), die von der Geschwindigkeit abhängt. Aus der Frequenzänderung zwischen gesendetem und reflektiertem Signal wird die Geschwindigkeit berechnet.

Beide Geräte ähneln sich in Einrichtung und Handhabung und können mobil auf einem Stativ, in einem Messcontainer oder in einem Fahrzeug eingesetzt werden. Das Gerät muss immer fahrbahnparallel aufgestellt werden. Aus Phasenverschiebung und festem Aussendewinkel berechnet das Gerät die Geschwindigkeit – eine falsche Aufstellung wirkt sich unmittelbar auf den Messwert aus.

Gültigkeit: Ein Messwert ist einem Fahrzeug zuzuordnen, wenn es sich im gültigen Bildausschnitt befindet und sich keine weiteren Fahrzeuge derselben Fahrtrichtung darin befinden. Knickstrahlreflexionen an metallischen Oberflächen können zu einer Fehlzuordnung führen; betroffene Messungen dürfen nicht verwertet werden. Ein aufmerksamer Messbetrieb ist vorgeschrieben.

Fehlermöglichkeiten (formal):

  • Gültige Eichung.
  • Angaben zur korrekten Aufstellung und Ausrichtung im Protokoll.
  • Schulung des Messpersonals.
  • Einrichtung gemäß Gebrauchsanweisung.
  • Messstelle nicht geeignet, Knickstrahlreflexionen auszulösen.
  • Erfüllung aller Auswertekriterien.

Maßgeblich ist die fahrbahnparallele Aufstellung. Eine unpräzise Ausrichtung führt zwangsläufig zu einer falsch gemessenen Geschwindigkeit. Großflächige metallische Objekte im Radarbereich können dazu führen, dass die Geschwindigkeit eines anderen Fahrzeugs erfasst wird.

Piezoelektrische Sensoren

Diese Messgeräte ermitteln die Geschwindigkeit über in der Fahrbahn eingelassene, druckempfindliche Piezosensoren nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung. Beim Überfahren der Sensoren wird jeweils ein elektrisches Signal ausgelöst; übersteigt die Geschwindigkeit den Grenzwert, wird unmittelbar nach dem letzten Sensor ein Messfoto gefertigt.

Beim Überfahren der drei Sensoren werden drei Geschwindigkeitswerte ermittelt. Zeigen diese keine signifikanten Abweichungen, wird der niedrigste Wert in das Beweisbild eingeblendet.

Gültigkeit: Das gemessene Fahrzeug muss sich unmittelbar nach dem letzten Sensor befinden, alle drei Sensoren überfahren haben, und es dürfen sich keine weiteren Fahrzeuge auf den Sensoren befinden. Die Sensormarkierung muss auf dem Messbild sichtbar sein.

Fehlermöglichkeiten (formal):

  • Gültige Eichung von Messgerät und Messplatz.
  • Nachweisbare regelmäßige Wartung der Sensoren.
  • Einweisung des Messpersonals.
  • Regelmäßige Kontrolle von Fahrbahn und Verkehrszeichen.

Technisch können starke Vibrationen zu frühzeitigem Auslösen und Fehlmessungen führen. Risse in der Vergussmasse sind unzulässig, da eindringendes Wasser die Sensoren beschädigt. Befindet sich das Fahrzeug näher am letzten Sensor als erwartet, wurde die Geschwindigkeit zu hoch gemessen.

Einseitensensor

Der Einseitensensor ist eine Weiterentwicklung älterer Lichtschrankenverfahren. Drei auf gleicher Höhe parallel angeordnete Sensoren nehmen Änderungen der Lichtintensität wahr und stellen den Verlauf als Funktion der Zeit dar. Aus dem zeitlichen Versatz der Signale und dem festen Sensorabstand wird die Geschwindigkeit ermittelt.

Die Einseitensensoren der Firma ESO nehmen Helligkeitsunterschiede passierender Fahrzeuge wahr und ermitteln die Geschwindigkeit über eine Korrelationsanalyse. Die Fotoauslösung erfolgt an einer fest definierten Fotolinie. Das Gerät kann über mehrere Spuren messen; aufgrund der kurzen Messbasis sind auch Messungen in Kurven möglich.

Gültigkeit: Die Zuordnung erfolgt über Abstand, Durchfahrtsrichtung und Lage zur Fotolinie – die Fahrzeugfront muss sich in Höhe der Fotolinie befinden. Die Fahrbahnneigung muss mit der Wasserwaage auf den Sensorkopf übertragen werden; weicht die Sensorneigung in Längsrichtung ab, werden falsche Geschwindigkeiten gemessen.

Fehlermöglichkeiten (formal):

  • Gültige Eichung.
  • Vollständige Angaben im Protokoll (z. B. Spurbreiten, Messrichtungen).
  • Schulung des Messpersonals.
  • Einrichtung gemäß Gebrauchsanweisung.
  • Angleichung der Geräteneigung an die Fahrbahnneigung.
  • Nachvollziehbare Fotoliniendokumentation.

Das ESO 3.0 speichert Rohmessdaten; anhand dieser lässt sich das Helligkeitsprofil mit den Konturen des Fahrzeugs vergleichen und die Geschwindigkeit zweifelsfrei überprüfen. Lichteinflüsse wie LED-Scheinwerfer und vorauseilende Schatten können das Ergebnis beeinflussen.

Videomessverfahren

Bei Videomessverfahren wird mit einer im Messfahrzeug verbauten, geeichten Weg- und Zeitsensorik ein Geschwindigkeits- oder Abstandsverstoß dokumentiert. Wegstrecke, verstrichene Zeit und Momentangeschwindigkeit werden in das Videobild eingeblendet und gespeichert.

Das Gerät misst die Eigengeschwindigkeit des Messfahrzeugs. Bleibt der Abstand zum gemessenen Fahrzeug zwischen Messbeginn und -ende konstant, hatten beide dieselbe Geschwindigkeit und das Ergebnis ist übertragbar. Alternativ werden Weg- und Zeitmessung getrennt gestartet und beendet (Vier-Punkt-Messung), wodurch sich Abstandsänderungen nicht auswirken. Die nachträgliche Auswertung der Einblendungen wird als Video-Distanz-Auswertung (ViDistA) bezeichnet.

Fehlermöglichkeiten (formal):

  • Gültige Eichung.
  • Bereifung des Messfahrzeugs entsprechend der Eichung (Größe, Art, Profiltiefe, Luftdruck).
  • Vollständige Angaben im Protokoll (Kontrollen, Beladung).
  • Schulung des Messpersonals.

Da die Messungen manuell erfolgen, bestehen Fehlerquellen bei der Durchführung. Die Objektivbrennweite darf sich während der Messung nicht verändern, und das Starten/Stoppen von Weg- und Zeitmessung muss in der richtigen Reihenfolge erfolgen. Bei nachträglicher Auswertung müssen die Fahrzeugkonturen erkennbar sein.

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